Möglichkeiten der Kostenübernahme

 

  1. Krankenkassen
    psychomotorische Übungsbehandlung
    sensomotorisches Funktionstraining
    psychomotorische Einzel -/ Gruppenförderung
    Es ist eine ärztliche Empfehlung für einen der drei Punkte und eine gesundheitliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich
    Einen Antrag auf außertarifliche Kostenübernahme einreichen.

  2. Sozialamt
    Durch das Bundesjugendhilfegesetz (BJHG) über
    Wiedereingliederungshilfe (§ 39 BJHG)
    Ambulante Jugendhilfe (§ 40 BJHG)

  3. Jugendamt
    Über das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
    intensive Einzelbetreuung (§ 35 KJHG)
    Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche oder von seelischer Behinderung bedrohter Kinder und Jugendliche (§35 KJHG)
    Hilfen zur Erziehung / pädagogische und therapeutische Leistungen (§27 KJHG)
    soziale Gruppenarbeit (§29 KJHG)